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   BVerwG, 10.12.1975 - VI C 44.75   

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BVerwG, 10.12.1975 - VI C 44.75 (https://dejure.org/1975,101)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1975 - VI C 44.75 (https://dejure.org/1975,101)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1975 - VI C 44.75 (https://dejure.org/1975,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von Zivilisten - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (vgl. BVerfGE 12, 45 [57]; BVerwGE 37, 69 [70, 71]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).

    Es muß vielmehr für seine Anerkennung genügen, wenn es seiner tiefen inneren Überzeugung entspricht, daß er in einem Krieg, in den die Bundesrepublik hineingezogen werden könnte und an dem er daher nach menschlichem Ermessen teilzunehmen gezwungen sein würde, nicht ohne schwere Gewissensnot imstande wäre, mit der Waffe Menschen zu töten (BVerfGE 12, 45 [60, 61]).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Hierbei ist jedoch vorausgesetzt, daß es sich um eine konkrete, d.h. aktuell zugespitzte Gefahrensituation handelt, die sich in Anlaß und Konsequenz von der "Verteidigung" abhebt, als die sich jede kriegerische oder im Dienste des Krieges stehende Handlung typisierend begreifen läßt (vgl. BVerwGE 44, 313 [318 ff.]).

    Die militärische Abwehr eines derartigen Angriffs kann mithin grundsätzlich nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (vgl. BVerfGE 12, 45 [57]; BVerwGE 37, 69 [70, 71]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).

    Ebenso wie der Verzicht auf die persönliche Verteidigung würde das Unterlassen der Hilfe für andere ein unzumutbares Maß an Selbstentäußerung, nämlich die Aufgabe der sittlichen Persönlichkeit bedeuten (vgl. BVerwGE 37, 69 [71]).

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 114.68

    Begriff der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Die militärische Abwehr eines derartigen Angriffs kann mithin grundsätzlich nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).

    Schließt der Wehrpflichtige allerdings bei der Darlegung seiner Gewissensentscheidung eine bestimmte Art von Kriegen, etwa die Verteidigung gegen einen Ausrottungsfeldzug, als mögliche Ursache seiner Gewissensnot von vornherein aus, wird sein Antrag nicht von der unumgänglichen Erkenntnis getragen, zum Töten von Menschen im Kriege schlechthin außerstande zu sein (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Angesichts der mangelnden Realität einer, die Vernichtung der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik verfolgenden Angriffs kann nicht erwartet werden, daß jeder Kriegsdienstverweigerer sich mit dieser Problematik bereits befaßt hat, und es läßt sich auch nicht regelmäßig davon ausgehen, daß er in der Lage ist, sich in eine solche außergewöhnliche seelische Konfliktsituation so überzeugend hineinzuversetzen, daß er das Verhalten, das er in ihr zeigen würde, mit einiger Sicherheit vorauszusagen vermag (vgl. auch Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 22]).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Einem Kriegsdienstverweigerer kann nicht angesonnen werden, für seine Haltung zu "leiden" (BVerwGE 7, 242 [247]).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Dabei kommt dem Intelligenz- und Bildungsgrad des Wehrpflichtigen maßgebende, wenngleich nicht allein entscheidende Bedeutung zu (vgl. u.a. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 81]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73

    Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (vgl. BVerfGE 12, 45 [57]; BVerwGE 37, 69 [70, 71]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord"

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Doch muß die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit des Betreffenden rührende Handlungsweise nach der Vorstellung des Wehrpflichtigen jene besondere seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnet (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 129.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Beteiligung an einer

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
    Die militärische Abwehr eines derartigen Angriffs kann mithin grundsätzlich nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).
  • BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an

    - Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von den beiden weiteren von der Beschwerde im einzelnen angeführten Urteilen vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) und vom 2. Juli 1976 - BVerwG VI C 104.75 - abgewichen.

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich der vorliegende Fall zugleich von dem im Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - (a.a.O.) entschiedenen.

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, welche Maßstäbe an die Wertung von Stellungnahmen des Wehrpflichtigen zu solchen und ähnlichen, allerdings zur Ermittlung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ausgesprochen geeigneten Fragen anzulegen sind (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [a.a.O.] und Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft

    Zu Unrecht macht die Beschwerde Abweichung vom Urteil des beschließenden Senats vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) geltend (vgl. § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).

    Es kommt daher nicht darauf an, daß das Verwaltungsgericht seine insoweit von der Beschwerde kritisch beleuchteten Beispielsfälle (u.a. Evakuierung der ostpreußischen Bevölkerung im Frühjahr 1945, Attentat auf Hitler, Ausbruch aus dem Warschauer Getto) möglicherweise nicht fehlerfrei nach Maßgabe der in der Entscheidung des beschließenden Senats vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - aufgestellten rechtlichen Kriterien subsumiert hat.

    Der vorliegende Streitfall gibt keine Veranlassung zu einer weiteren rechtlichen Vertiefung von Einzelaspekten des in dem schon angeführten Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - eingehend behandelten Fragenkomplexes.

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 51.82

    Wehrpflichtiger - Nothilfesituation - Kriegsdienstverweigerer

    Die militärische Abwehr eines derartigen Angriffes könne mithin grundsätzlich nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfe (unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - ).

    Schon in seinem Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97), in dem dieser grundlegende Maßstab ausdrücklich bestätigt, und bekräftigt worden ist, hat der Senat jedoch klargestellt, daß die Bereitschaft des Wehrpflichtigen, an der Verteidigung eines Volkes gegen einen mit Ausrottungsabsicht vorgehenden Angreifer teilzunehmen, seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn er die ihm vorgehaltene extreme Lage des angegriffenen Volkes bei einem handgreiflich aufrichtigen Nachempfinden innerlich tatsächlich wie eine zugespitzte Nothilfesituation erfährt und nur aufgrund elementarer sittlicher Wertentscheidung, gleichsam getrieben, den Angegriffenen zu Hilfe kommen möchte.

  • BVerwG, 11.09.1984 - 6 CB 33.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Falle der Bereitschaft zu einem sich

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den vom Kläger bezeichneten Entscheidungen des Senats vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - (BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90), vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 97) und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 100) ab.

    In Abgrenzung hierzu ist im Urteil vom 10. Dezember 1975 a.a.O. ausgeführt worden, daß die Bereitschaft eines Wehrpflichtigen, an der Verteidigung eines Volkes gegen einen mit Ausrottungsabsicht vorgehenden Angreifer teilzunehmen, nicht in jedem Falle seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt.

  • BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 66.80

    Bereitschaft eines Wehrpflichtigen sich an der Abwehr eines Ausrottungskrieges zu

    Die Bereitschaft eines Wehrpflichtigen, unter bestimmten Voraussetzungen an der Verteidigung seines Volkes gegen einen Ausrottungsfeldzug teilzunehmen, kann im Einzelfall mit einer unbedingten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe vereinbar sein (Bestätigung der Urteile vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 97 und 100]).

    Bei der rechtlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts hat sich das Verwaltungsgericht an die Grundsätze gehalten, die in der von ihm zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Würdigung der Bereitschaft eines Wehrpflichtigen, sich unter gewissen Umständen an der Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges gegen das eigene Volk zu beteiligen, entwickelt worden sind (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 97 und 100]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Da ein auf die Vernichtung der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik zielender Angriff schwerlich denkbar ist, kann nicht erwartet werden, jeder Kriegsdienstverweigerer habe sich bereits mit diesem Fall befaßt und sei notwendig in der Lage, sich in eine solche außergewöhnliche Konfliktsituation so überzeugend hineinzuversetzen, daß er sein Verhalten in ihr mit einiger Sicherheit vorauszusagen vermag (vgl. auch Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22], vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 141.73 - und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).

    Erfährt er die extreme Lage, vor der normale moralische Maßstäbe angesichts der jede menschliche Regung verleugnenden Grausamkeit des Angriffs versagen, bei einem handgreiflich aufrichtigen Nachempfinden innerlich tatsächlich wie eine zugespitzte Notwehr- oder Nothilfelage und würde er aufgrund elementarer sittlicher Wertmaßstäbe handeln, so kommt es lediglich auf seine sittliche Motivation als solche an, wobei freilich die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit rührende Handlungsweise nach seinen Vorstellungen jene besondere seelische Belastung hervorrufen muß, die den Kriegsdienstverweigerer bei jeder Durchbrechung des Gebots der absoluten Achtung menschlichen Lebens kennzeichnet (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).

  • BVerwG, 20.02.1984 - 6 B 10.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang außerdem eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des Senats vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - ([Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100]) behauptet, fehlt es bereits an der Darlegung dieser Abweichung.

    Tatsächlich befindet sich das Verwaltungsgericht auch insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie dies die Beschwerde hinsichtlich des Urteils vom 10. Dezember 1975, a.a.O., selbst einräumt; Entsprechendes gilt für das Urteil vom 19. März 1976, a.a.O. Das Verwaltungsgericht hat den Bekundungen des Klägers nämlich entnommen, daß er Gewaltanwendung im Kriege nicht schlechthin ablehnt, sondern - über das Gegebensein einer Notwehr- oder Nothilfesituation hinaus - seine Entscheidung von der Lage des Einzelfalles abhängig macht.

  • BVerwG, 05.12.1985 - 6 B 69.85

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Voraussetzungen für die

    Zwar hat der Senat z.B. im Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) entschieden, daß die Bereitschaft des Wehrpflichtigen, an der Verteidigung eines Volkes gegen einen mit Ausrottungsabsicht vorgehenden Angreifer teilzunehmen, seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht in jedem Falle ausschließt.

    Die vom Kläger außerdem noch geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache läßt sich schließlich deshalb nicht feststellen, weil die Frage, in welchem Maße es neben Notwehr- und Nothilfesituationen ähnlich gelagerte Konfliktsituationen und menschliche Grenzsituationen gibt, bei denen die Bereitschaft des Wehrpflichtigen, zur Rettung von Menschenleben notfalls tödliche Gewalt anzuwenden, seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt ist (vgl. außer dem vom Kläger bezeichneten Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - das bereits zitierte Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 51.82 -).

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der

    Bei der grundsätzlich zulässigen und häufig gebotenen Befragung eines Wehrpflichtigen nach seiner Einstellung in Konfliktfällen und menschlichen Grenzsituationen braucht das Verwaltungsgericht zwar nicht nur auf die Problematik der Waffenanwendung z.B. in Fällen der aktuellen Notwehr und Nothilfe in zugespitzten Gefahrensituationen (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97]) einzugehen; es kann auch die Einstellung des Wehrpflichtigen zu anderen Problemen der Erhaltung menschlichen Lebens erforschen und in seine Würdigung miteinbeziehen.
  • BVerwG, 18.03.1976 - 6 C 51.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Im Grundsatz steht freilich die erklärte Bereitschaft, an der militärischen Verteidigung gegen einen Ausrottungsfeldzug teilzunehmen, der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entgegen (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30], vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]; Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).

    Zur Abgrenzung hat der erkennende Senat zuletzt in dem bereits genannten Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - ausgeführt:.

  • BVerwG, 02.04.1976 - 6 B 71.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erörterung von Konfliktfällen -

  • BVerwG, 13.02.1987 - 6 C 29.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensprüfung - Unwahrscheinliche Konfliktsituation

  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 83.84

    Anforderungen an die bei der Kriegsdienstverweigerung vorausgesetzte

  • BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

  • BVerwG, 27.07.1992 - 6 C 17.90

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75

    Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 80.75

    Gewaltsame Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges - Absolute Achtung menschlichen

  • BVerwG, 28.11.1989 - 6 C 43.87
  • BVerwG, 23.11.1988 - 6 C 51.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Irreale Fallgestaltung -

  • BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Überprüfung des Bestehens einer

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 1.91

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • BVerwG, 01.07.1986 - 6 B 107.85

    Aufhebung einer Entscheidung wegen Abweichung von der Rechtsprechung

  • BVerwG, 02.07.1981 - 6 B 51.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.02.1981 - 6 B 121.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

  • BVerwG, 07.07.1989 - 6 C 13.87

    Wirksame Revisionszulassung - Zulassungsgrund - Kriegsdienstverweigerung -

  • BVerwG, 14.01.1985 - 6 CB 51.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.04.1989 - 6 B 46.88

    Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen - Revision wegen Abweichung von

  • BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 11.87

    Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung trotz Bereitschaft des Wehrpflichtigen

  • BVerwG, 25.06.1987 - 6 B 71.86

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung

  • BVerwG, 30.04.1987 - 6 CB 4.86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 22.11.1985 - 6 B 34.84

    Bereitschaft zur Beteiligung an einer typisch militärischen Verteidigung -

  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 1.84

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen hinsichtlich

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung nach § 108 I S.2

  • BVerwG, 10.06.1982 - 6 B 113.81

    Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als

  • BVerwG, 26.11.1981 - 6 B 99.81

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 08.09.1980 - 6 CB 76.80

    Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer Terminsverlegung wegen

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.10.1979 - 6 CB 107.78

    Frage der offenbaren Unbegründetheit einer Verfahrensrevision im Hinblick auf die

  • BVerwG, 10.06.1986 - 6 B 208.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

  • BVerwG, 17.12.1984 - 6 CB 116.83

    Rüge der Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs und des

  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 58.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßstab für die Anerkennung

  • BVerwG, 14.01.1983 - 6 B 101.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.08.1982 - 6 B 40.82

    Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als

  • BVerwG, 11.12.1981 - 6 B 82.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 28.10.1981 - 6 B 73.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83

    Befürwortung des Verteidigungskriegs durch einen Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 23.03.1983 - 6 CB 125.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.11.1981 - 6 C 75.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Urteilsbegründung

  • BVerwG, 24.02.1981 - 6 B 25.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

  • BVerwG, 15.01.1981 - 6 B 135.80

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Grundsätze über die

  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 B 79.83

    Erörterung einzelner Konfliktsituationen mit dem Kriegsdienstverweigerer zur

  • BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 152.80

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 86.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassung einer Revision wegen

  • BVerwG, 05.03.1984 - 6 B 117.83

    Grundlagen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

  • BVerwG, 23.11.1983 - 6 B 88.83

    Anforderungen an die Darlegung einer Abweichung des Berufungsgerichts von der

  • BVerwG, 23.08.1983 - 6 B 61.83

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